Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch ist umfassend. Betroffene erhalten Einblick in alle sie betreffenden Unterlagen, die ein Unternehmen vorhält. Der Auskunftsanspruch wird daher zunehmend von (künftigen) Prozessgegnern genutzt, um die eigene Position in gerichtlichen Streitigkeiten zu verbessern: Kläger begehren etwa Auskunft gegen den (künftigen) Beklagten, um Unterlagen zur Untermauerung von Schadensersatzklagen zu erhalten. Auch an der Tagesordnung sind Ansprüche der Beklagtenseite, die mehr über die klägerische Prozesstaktik in Erfahrung bringen wollen. Aber welche Daten müssen in einem solchen Fall wirklich herausgegeben werden? (…) Weiterlesen
