Das Verwaltungsgericht Vilnius in Litauen legte dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens zwei Fragen zum Verhältnis einiger litauischer Regelungen zur Korruptionsbekämpfung zu den Bestimmungen der DSGVO vor. Im Rahmen seines Urteils hat der Europäische Gerichtshof eine Aussage zur Reichweite des Art. 9 Abs. 1 DSGVO getroffen, der sensible Datenkategorien unter besonderen Schutz stellt. Der Europäische Gerichtshof legte den Anwendungsbereich der (immer wieder problematischen) Vorschrift weit aus und erregt damit die Gemüter in datenschutzrechtlichen Foren nachhaltig. In dem Vorabentscheidungsverfahren ging es im (…) Weiterlesen
