Ein Papier der Datenschutzkonferenz (DSK) wirft große Fragen auf: Sollen Anbieter von cloudbasierten Gesundheitsanwendungen dazu verpflichtet sein, alternativ eine lokale Speicherung anzubieten? Die Positionierung der DSK sieht dies vor. Wir ordnen dies für Sie ein, gerade auch mit Blick auf die rechtlichen Anforderungen und die (fehlende) Rechtsverbindlichkeit einer solchen DSK-Positionierung. Die DSK äußert sich in ihrem Positionspapier zunächst zu erstattungsfähigen digitalen Gesundheitsanwendungen nach § 33a SGB V – deren Anbieter müssen zukünftig auf anderem als bisherigen Wege nachweisen, dass sie (…) Weiterlesen
