Im Datenschutzrecht ist der Drittlandtransfer seit jeher gesondert zu erlauben – der Data Act transferiert diesen Gedanken nun auf nicht-personenbezogene Daten. Auch diese sind nach dem Entwurf vor einer ungerechtfertigten internationalen Übermittlung und vor dem Schutz des Zugriffs durch staatliche Stellen anderer Länder zu schützen. Dies soll das Vertrauen der Nutzer stärken und dient etwa dem Geheimnis- und Know-How-Schutz. Eingebettet ist die Regelung in eine Vielzahl von Neuerungen für eine zukunftsweisende Datenwirtschaft. Einen allgemeinen Überblick über den Data Act finden Sie hier: (…) Weiterlesen
