Das OLG Frankfurt befasste sich im Juni in einem Berufungsverfahren mit dem Facebook-Post eines Users, der gegen die Nutzungsbedingungen zur sogenannten Hassrede verstieß und Facebook damit zur Löschung des Posts sowie zur vorübergehenden Einschränkung von Funktionen des verantwortlichen Accounts veranlasste. Der Kläger hatte beim Landgericht Frankfurt erfolglos die erneute Freischaltung des Beitrags durch Facebook sowie Schadensersatz gem. Art. 82 DSGVO wegen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verlangt. Der umstrittene Post vom November 2018 nahm Bezug auf einen Artikel, der über die (…) Weiterlesen
