Der EuGH hat in zwei Entscheidungen die Anforderungen an einen immateriellen Schadensersatz nach DSGVO-Verstoß konkretisiert. Hoch praxisrelevant sind dabei gerade die Anforderungen an Schadensersatzforderungen gegen die Opfer eines Hackerangriffs: Müssen Unternehmen auch dann noch Schadensersatz an betroffene Personen zahlen? In der Praxis wird bereits befürchtet, dass nun die Massenklagen anrollen. Aber ist das wirklich so? Eine genaue Betrachtung der beiden Urteile lohnt sich! Kommt es nach einem schuldhaften DSGVO-Verstoß zu einem Vermögensschaden, liegen Schadensersatzansprüche auf der Hand. Was aber ist, (…) Weiterlesen
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