Der Data Governance Act: Was der deutsche Gesetzgeber jetzt tun muss.

Der Data Governance Act (DGA) ist im Juni 2022 in Kraft getreten und wird ab dem 24.09.2023 unmittelbare Geltung in jedem Mitgliedsstaat der EU entfalten. Obwohl es sich um eine EU-Verordnung handelt, muss der nationale Gesetzgeber hier einiges umsetzen und mit Leben füllen: Von Behördenzuständigkeiten über Register bis hin zu zentralen Informationsstellen. Die Mitgliedstaaten müssen, um das Potential des DGA zu heben, jetzt die in dem DGA vorgesehenen Mechanismen und Strukturen zu schaffen, damit seine Regelungen die beabsichtigte Wirkung erzielen (…) Weiterlesen

Eine neue Plattform für Big Data Analysen: Der Data Governance Act

Unternehmen können künftig Daten rechtssicherer austauschen und gemeinsam analysieren, für mehr Innovationen. Dies verspricht der „Data Governance Act“, eine EU-Verordnung, deren Erlass nun in greifbarer Nähe ist. Die neue EU-Verordnung soll das Datengeschäft durch Regeln für die gemeinsame Datennutzung durch mehrere Unternehmen, die Weiterverwendung öffentlicher Daten und den Datenaltruismus fördern. Das Ziel der EU mit dieser Verordnung könnte denn auch ambitionierter kaum sein: Der Data Governance Act soll die Hemmnisse für eine gut funktionierende Datenwirtschaft abbauen und einen EU-weiten Rechtsrahmen (…) Weiterlesen