Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 28.01.2022 Leitlinien zum Auskunftsrecht veröffentlicht. Das Betroffenenrecht auf Auskunft ist in der Praxis wohl das meist genutzte Instrument aus dem Betroffenen zur Verfügung stehenden Werkzeugkoffer der DSGVO (teils auch zur Verfolgung sachfremder Ziele bzw. rechtsmissbräuchlichen Schikanen). Unternehmen müssen zur Erfüllung von Auskunftsrechten teils ganz erhebliche Ressourcen aufwenden, vor allem bei der Bereitstellung von Datenkopien. Umfang und etwaige Grenzen werden denn auch intensiv diskutiert. Die neuen EDSA-Leitlinien zeigen sich hier extensiv: Das Auskunftsrecht ist umfassend. (…) Weiterlesen
