Was Online-Dienste mit dem Digital Services Act (DSA) erwartet

Der Digital Services Act (DSA) tritt am 16.11.2022 in Kraft. Verfasst ist der DAS als EU-Verordnung. Er gilt also unmittelbar in der gesamten EU. Damit beginnt jetzt für Online-Dienste wie Vermittlungsanbieter und Plattformen die Phase zur Anpassung an die neuen Regelungen. Ihre Umsetzung muss im Wesentlichen bis zum 17.02.2024 erledigt sein. Der DSA, auch bezeichnet als „Gesetz über digitale Dienste“, ist Teil der EU-Digitalstrategie. Definiertes Ziel des DSA ist es, durch harmonisierte Vorschriften ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld festzulegen, in (…) Weiterlesen

Kostenlos gibt’s nicht mehr – „nur für Ihre Daten“ ist der neue Werbeslogan

Die Website wirbt mit „kostenlosen Informationen“, die neueste App gibt es „für Sie umsonst“ und im neuesten Podcast wirbt der Sprecher für eine Plattform, auf der seine Hörer „gratis“ einen Versicherungsvergleich erhalten. Nur ein paar Daten müssen angegeben werden, um die Angebote zu nutzen. Und genau dies kann den Werbenden und Anbietern jetzt zum Verhängnis werden: „Nur ein paar Daten“ sind spätestens seit dem 1. Januar 2022 auch eine Bezahlung. Und damit gilt im B2C-Bereich das Verbraucherschutzrecht. Einige besonders schwere (…) Weiterlesen

Data Act: Von der Datenbereitstellung, fairen Vertragsregelungen und Interoperabilität

Ein Datengesetz: Die EU-Kommission hat Ende Februar 2022 den Entwurf eines „Data Act“ vorgelegt. Dahinter verbirgt sich der Vorschlag für eine EU-Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Zugang zu Daten und deren Nutzung. Als EU-Verordnung werden die neuen Vorgaben nach Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. Es wird also kein nationales Umsetzungsgesetz benötigt, Unternehmen und öffentliche Stellen werden die Vorschriften 12 Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt ohne weiteres einhalten und umsetzen müssen.  Der Data Act soll künftig neue (…) Weiterlesen

2022: Das Jahr der Digitalisierung?

Die Digitalisierung hält Einzug ins Recht: Zum 01.01.2022 treten wesentliche Gesetzesänderungen rund um das digitale Vertragsrecht in Kraft. Rund ums Neujahr herum gibt es weitere Milestones in Sachen „Digitales Recht“. Wir haben einen Überblick zusammengestellt, was Unternehmen im Blick haben sollten. Digitales Vertragsrecht Zum 01.01.2022 tritt das Digitale Vertragsrecht im BGB in Kraft: In einem eigenen Abschnitt enthält das Bürgerliche Gesetzbuch ab sofort eine Reihe von Vorgaben, die in allen Verbraucherverträgen über digitale Produkte einzuhalten sind. Diese Neuregelungen haben unmittelbare (…) Weiterlesen

Braucht bald jede Website eigene Nutzungsbedingungen?

Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Regeln für das Digitale Vertragsrecht: Das Bezahlen mit Daten wird dem Bezahlen eines Geldbetrages gleichgestellt. Wenn Nutzer beim Websitebesuch Marketing-Cookies und anderen Tracking-Technologien zustimmen, bezahlen sie dann ihren Websitebesuch mit ihren Daten und schließen einen Vertrag über den Websitebesuch ab? Wenn dies stimmt und jeder Websitebesuch mit „Cookie Consent“ ab dem 1. Januar 2022 vom Nutzer mit seinen Daten im Rechtssinn bezahlt wird, hat dies für Websitebetreiber erhebliche Folgen: Es werden dann massenhaft (…) Weiterlesen

Bezahlen mit Daten

Was ab dem 1. Januar 2022 gilt, wenn die eigenen Daten zur Währung werden Seit langem bereits werden etliche Online-Angebote den Nutzern ohne Zahlung eines Geldbetrages angeboten. Beispiele hierfür sind Social Media Plattformen wir Facebook, Spiele-Apps oder auch die Artikel der diversen Zeitungsverlage. All diese Unternehmen erzielen dennoch teils erhebliche Umsätze und Gewinne. Diese werden in vielen Fällen (auch) mit der Weiterverwendung der Nutzerdaten erzielt. Beispielsweise werden im Rahmen der Nutzung ermittelte persönliche Interessen für passgenaue Werbung genutzt, diese Werbeplätze (…) Weiterlesen

Digitale Angebote

Neue Veröffentlichung des Loschelder-Digitalisierungsteams: Praxisleitfaden „Digitale Angebote – Neuer Rechtsrahmen für ihre Entwicklung von der Idee bis zum Vertrieb“ Loschelder-Anwältin Dr. Kristina Schreiber ist Herausgeberin und Autorin des Praxisleitfadens. Die Loschelder-Anwälte Dr. Simon Kohm, Dr. Patrick Pommerening, Dr. Hans-Georg Schreier, LL.M. sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Hendrik Eppelmann, Julia Esser und Promotionsstipendiatin Claire Vierbuchen sind Mitautoren des in der 1. Auflage im C.H. Beck Verlag erschienenen Werkes. Enthalten sind zahlreiche Praxishinweise sowie Checklisten zu rechtskonformen Verwirklichung digitaler Geschäftsmodelle.   (…) Weiterlesen

Datenschutz und Vertragsgestaltung

Was Anbieter von digitalen Produkten in den Nutzungsbedingungen regeln sollten. Mit Inkrafttreten des neue Digitalen Vertragsrechts der §§ 327 ff. BGB sollten Unternehmer die Gestaltung ihrer Nutzungsbedingungen für digitale Produkte überprüfen. Auch die Regelungen zum Datenschutz in diesen AGBs sollten gecheckt werden. Was ist notwendig, was hilfreich? Wie so oft, kommt es dabei auf die Umstände an – eine Leitlinie finden Sie hier: Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung Wenn personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung verarbeitet werden, ist dies unter der DSGVO per se (…) Weiterlesen

Digitale Revolution im BGB? Herausforderungen für Digitale Angebote.

Ein neues Digitales Vertragsrecht ist vom Gesetzgeber heute Nacht auf den Weg gebracht worden: Anbieter digitaler Produkte werden sich bald nach den neuen Vorgaben ausrichten müssen. Wir wagen einen Ausblick, was das für Unternehmen bedeutet. Worum es geht Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich aktuell der Vorschlag, in den §§ 327 ff. BGB einen neuen Titel zu schaffen: „Verträge über digitale Produkte“. Am Donnerstag hat der Bundestag …. Jetzt fehlen nur noch einige formale Schritte. Alles spricht für eine baldige Verkündung. Dann müssen (…) Weiterlesen

Eine digitale Revolution: Der Bundestag wird am 24.06.2021 voraussichtlich das neue Digitale Vertragsrecht auf den Weg bringen. Damit kommen moderne Regelungen für alle digitalen Produkte ins tradierte Bürgerliche Gesetzbuch.