Verschwinden jetzt die Cookie-Banner?

Auf nahezu jeder Webseite, die ein Nutzer erstmals besucht, erscheint es: Ein Cookie-Banner, das den Zugriff auf die eigentlich gewollten Inhalte der Website zunächst einmal sperrt. Das Cookie-Banner ist zumeist lästig, wenn es auch einen wichtigen Zweck erfüllt: Es schützt unsere Selbstbestimmtheit über die Verarbeitungsprozesse im Internet. Aber muss dafür auf jeder Website eine Flut an Informationen auf uns einprasseln? Womöglich ändert sich das bald: Nach dem Entwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwVO-E) kommen bald „PIMS“, die das Cookie-Banner auf jeder (…) Weiterlesen

Klarnamen oder Pseudonym? Plattformen wie Facebook müssen Nutzern die Wahl lassen

Darf ein Socialmedia-Anbieter von Nutzern verlangen, sein Netzwerk ausschließlich unter Nennungen des wahren Namens zu nutzen (= Klarnamenpflicht)? Oder dürfen Socialmedia-Nutzer frei entscheiden, ob sie im Netzwerk unter einem Pseudonym auftreten? Facebook regelt in seinen Nutzungsbedingungen die Klarnamenpflicht. Das TTDSG (und vorher auch schon das TMG) regeln aber eigentlich, dass eine Nutzung unter Pseudonymen möglich sein muss. Der BGH hat sich für eine Zweiteilung ausgesprochen: Nutzer dürfen unter Pseudonym auf einer Plattform auftreten. Nur intern muss ggü. dem Plattformbetreiber – (…) Weiterlesen

Einwilligungspflicht für Online-Tools: Der Standpunkt der Behörden

Websitebetreiber und Anbieter von Online-Tools kennen das Dauerthema der letzten Monate (oder gar Jahre): Welche Tools dürfen ohne Einwilligung der Nutzer auf den eigenen Seiten eingesetzt werden und wann ist eine Einwilligung erforderlich? Wie werden Einwilligungen wirksam eingeholt? Das EU-Recht und auch das seit dem 1.12.2021 in Deutschland geltende Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) helfen da nur bedingt: Ohne Einwilligung darf genutzt werden, was unbedingt erforderlich ist. Was danach aber „unbedingt“ benötigt wird, bleibt unklar. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben jüngst eine Konkretisierung gewagt (…) Weiterlesen

Neue Vorgaben für Online-Angebote: Unternehmen sollten Datenschutzerklärung und CMP jetzt updaten

Für Betreiber von Online-Angeboten wie Websites, Plattformen und Apps wird es nicht langweilig: Wieder sind neue Anforderungen zu beachten und umzusetzen. Anlass hierfür ist zum einen die Umbenennung des Facebook-Konzerns. Zum anderen bringt eine neue Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden „Schwung“ in die Diskussion um die Anwendung des seit dem 1.12.2021 geltenden TTDSG. Facebook wird Meta: Neuer Name, neue Datenschutzerklärung Der Facebook-Konzern heißt nun Meta. Konkret hat die in der EU aktive Einheit „Facebook Ireland Limited“ ihren Namen in „Meta Platforms Ireland (…) Weiterlesen

2022: Das Jahr der Digitalisierung?

Die Digitalisierung hält Einzug ins Recht: Zum 01.01.2022 treten wesentliche Gesetzesänderungen rund um das digitale Vertragsrecht in Kraft. Rund ums Neujahr herum gibt es weitere Milestones in Sachen „Digitales Recht“. Wir haben einen Überblick zusammengestellt, was Unternehmen im Blick haben sollten. Digitales Vertragsrecht Zum 01.01.2022 tritt das Digitale Vertragsrecht im BGB in Kraft: In einem eigenen Abschnitt enthält das Bürgerliche Gesetzbuch ab sofort eine Reihe von Vorgaben, die in allen Verbraucherverträgen über digitale Produkte einzuhalten sind. Diese Neuregelungen haben unmittelbare (…) Weiterlesen

Braucht bald jede Website eigene Nutzungsbedingungen?

Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Regeln für das Digitale Vertragsrecht: Das Bezahlen mit Daten wird dem Bezahlen eines Geldbetrages gleichgestellt. Wenn Nutzer beim Websitebesuch Marketing-Cookies und anderen Tracking-Technologien zustimmen, bezahlen sie dann ihren Websitebesuch mit ihren Daten und schließen einen Vertrag über den Websitebesuch ab? Wenn dies stimmt und jeder Websitebesuch mit „Cookie Consent“ ab dem 1. Januar 2022 vom Nutzer mit seinen Daten im Rechtssinn bezahlt wird, hat dies für Websitebetreiber erhebliche Folgen: Es werden dann massenhaft (…) Weiterlesen

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz

Webseitenbetreiber, App-Anbieter und Telekommunikationsunternehmen müssen ab dem 1. Dezember 2021 die Neuregelungen des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes, kurz TTDSG, beachten. Der Gesetzgeber zieht damit die bislang versprengten datenschutzrechtlichen Sonderregelungen für Telekommunikationsunternehmen und Telemedienanbieter – also z.B. Websitebetreiber und App-Anbieter – zentral in einem Gesetz zusammen. Zum Hintergrund des neuen Gesetzes Das Datenschutzrecht ist für privatwirtschaftliche Unternehmen zuvörderst in der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und der nationalen Ergänzung, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), geregelt. Schon vor Inkrafttreten beider Regime im Mai 2018 galten Spezialregelungen für den (…) Weiterlesen

Websites datenschutzkonform gestalten: Was gilt für Cookies und Banner?

Wie Betreiber Websites datenschutzkonform gestalten, ist nach wie vor ein Dauerbrenner. Von den Aufsichtsbehörden kommen kleine Hilfestellungen für die aus ihrer Sicht korrekte Gestaltung der Cookie-Banner und Consent Management Plattformen. Einiges ist dabei nicht neu, zwei Kritikpunkte dürften aber eine Vielzahl von Websites betreffen. Zudem gilt ab dem 1. Dezember ein neues Gesetz für Cookies & Co. Eine kritische Überprüfung der eigenen Websitegestaltung lohnt sich daher. Vor gut einem Jahr starteten mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland eine koordinierte Schwerpunktprüfung von Websites (…) Weiterlesen