Eine aktuelle Entscheidung des BGH zum immateriellen Schadensersatz nach DSGVO-Verstoß sorgt derzeit für Aufregung: Am 18. November 2024 entschied der BGH in einer Leitentscheidung im sog. Scraping-Komplex. Seither feiern sich Klägervertreter medial, da der Schadensnachweis vereinfacht und auch mit Textbausteinen möglich sei. Beklagtenvertreter verweisen auf einen Scheinsieg angesichts der niedrigen Summen, die der BGH als berechtigt ansieht. Auch wenn die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, ordnen wir Ihnen die Entscheidung nachfolgend in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung zum immateriellen Schadensersatz nach (…) Weiterlesen
