Das Produkthaftungsrecht wird gerade von Brüssel aus novelliert: Software ist künftig ein Produkt. Softwareentwickler haften für Fehler der Software verschuldensunabhängig. Neu aufgenommen im Produkthaftungsrecht wird dabei auch die Haftung für verlorene oder zerstörte Daten. Wir haben uns angesehen, was dies genau bedeutet. Zur Ausweitung des Produkthaftungsrechts auf „Software“ generell lesen Sie bitte unseren Blogbeitrag: Wer infolge eines fehlerhaften Produktes Daten verliert bzw. diese beschädigt werden, soll künftig auch dafür Schadensersatz verlangen können. Das besagt der Entwurf der neuen Produkthaftungsrichtlinie. Dies (…) Weiterlesen
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Produkthaftung für Software und Sicherheitsupdates
Die EU hat sich politisch auf eine Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie verständigt. Für Softwarehersteller sind diese weitreichend. Software ist künftig „Produkt“. Für Schäden nach dem Produkthaftungsrecht wird dann verschuldensunabhängig gehaftet, die Produkte müssen fortlaufend überwacht werden. Auch müssen rechtzeitig Sicherheitsupdates bereitgestellt werden, wenn CVEs (Common Vulnerabilities and Exposures) bekannt werden. Die fortschreitende Digitalisierung bringt neue Risiken, die von dem seit 40 Jahren bestehenden Haftungsrecht nicht mehr ausreichend abgedeckt werden. Ob „Software“ als Produkt erfasst ist, ist seit langem umstritten. Die wohl (…) Weiterlesen