Die Website wirbt mit „kostenlosen Informationen“, die neueste App gibt es „für Sie umsonst“ und im neuesten Podcast wirbt der Sprecher für eine Plattform, auf der seine Hörer „gratis“ einen Versicherungsvergleich erhalten. Nur ein paar Daten müssen angegeben werden, um die Angebote zu nutzen. Und genau dies kann den Werbenden und Anbietern jetzt zum Verhängnis werden: „Nur ein paar Daten“ sind spätestens seit dem 1. Januar 2022 auch eine Bezahlung. Und damit gilt im B2C-Bereich das Verbraucherschutzrecht. Einige besonders schwere (…) Weiterlesen
