Übermitteln Behörden Dokumente mit sensiblem Inhalt auf elektronischem Weg, stellt sich die Frage, welche Sicherheitsanforderungen dabei einzuhalten sind. In einer aktuellen Entscheidung hat das VG Frankfurt a.M. klargestellt: Bei der elektronischen E-Mail-Kommunikation von Behörden ist grundsätzlich eine einfache Transportverschlüsselung notwendig, aber auch auseichend, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen. Der Stand der Digitalisierung in deutschen Behörden wird häufig kritisiert. In der Regel herrscht dabei weitestgehend Einigkeit darüber, dass die Möglichkeiten des technischen Fortschritts, insbesondere in der elektronischen Kommunikation, nur langsam (…) Weiterlesen
