Die Datenschutzkonferenz hat dem am 24.11.2021 mit einem neuen Beschluss eine recht klare Absage erteilt. Relevant ist dies z.B. für die Übermittlung sensibler Daten per Email stößt immer wieder auf datenschutzrechtliche Bedenken. Im Frühjahr 2021 hatte der der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sich dazu noch abweichend positioniert und die Möglichkeiten für eine Einwilligung in ein niedrigeres Datensicherheitsniveau dargelegt. Was gilt nun? „Die vom Verantwortlichen nach Art. 32 DSGVO vorzuhaltenden technischen und organisatorischen Maßnahmen beruhen auf objektiven Rechtspflichten, (…) Weiterlesen
