Die meisten großen Tech-Giganten sind in den USA ansässig. Die Nutzung der Dienste von Apple, Microsoft, Google & Co. ist für Unternehmen oftmals alternativlos. Da die USA ein Drittland im Sinne der DSGVO sind, muss der Datentransfer dorthin spezifisch abgesichert sein. Seit dem EuGH-Urteil in Sachen Schrems II ist das kein einfaches Unterfangen. Nun zeichnet sich eine Lösung in Form eines neuen Angemessenheitsbeschlusses ab. Unternehmen müssen für den Einsatz von Drittanbietern, die personenbezogene Daten in die USA transferieren, die Absicherung (…) Weiterlesen
