Mit der Einwilligung in die Verwendung von Cookies setzte sich das OLG Frankfurt auseinander. Nach Ansicht des Gerichts trifft die Pflicht, eine Einwilligung einzuholen, nicht nur Website-Betreiber, sondern auch Diensteanbieter, die Cookies für andere setzen und verwalten. Die bloße Vereinbarung, dass der jeweilige Website-Betreiber verpflichtet ist, eine Einwilligung der Nutzer einzuholen, genüge nicht. Ob dies auch in Zukunft noch relevant ist, wird sich zeigen: Seit Anfang September liegt die Einwilligungsverordnung auf Basis des § 26 TDDDG vor, die die sog. (…) Weiterlesen
