In einem weiteren Urteil hat der EuGH die Voraussetzungen für eine „gemeinsame Verantwortlichkeit“ geschärft. Sind mehrere Akteure derart gemeinsam verantwortlich, müssen sie dazu eine Vereinbarung schließen und die Rollen klar verteilen. In der Praxis ist besonders relevant, dass die Akteure dann auch gemeinsam (gesamtschuldnerisch) haften. Dies führt in vielen Fällen zu dem Bemühen, eine gemeinsame Verantwortlichkeit zu vermeiden, um Haftungsdiffusionen auszuschließen. Wann dies noch möglich ist, erläutern wir im nachfolgenden Beitrag. Dem Urteil des EuGH vom 05.12.2023 in der Rs. (…) Weiterlesen
