Braucht bald jede Website eigene Nutzungsbedingungen?

Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Regeln für das Digitale Vertragsrecht: Das Bezahlen mit Daten wird dem Bezahlen eines Geldbetrages gleichgestellt. Wenn Nutzer beim Websitebesuch Marketing-Cookies und anderen Tracking-Technologien zustimmen, bezahlen sie dann ihren Websitebesuch mit ihren Daten und schließen einen Vertrag über den Websitebesuch ab? Wenn dies stimmt und jeder Websitebesuch mit „Cookie Consent“ ab dem 1. Januar 2022 vom Nutzer mit seinen Daten im Rechtssinn bezahlt wird, hat dies für Websitebetreiber erhebliche Folgen: Es werden dann massenhaft (…) Weiterlesen

Bezahlen mit Daten

Was ab dem 1. Januar 2022 gilt, wenn die eigenen Daten zur Währung werden Seit langem bereits werden etliche Online-Angebote den Nutzern ohne Zahlung eines Geldbetrages angeboten. Beispiele hierfür sind Social Media Plattformen wir Facebook, Spiele-Apps oder auch die Artikel der diversen Zeitungsverlage. All diese Unternehmen erzielen dennoch teils erhebliche Umsätze und Gewinne. Diese werden in vielen Fällen (auch) mit der Weiterverwendung der Nutzerdaten erzielt. Beispielsweise werden im Rahmen der Nutzung ermittelte persönliche Interessen für passgenaue Werbung genutzt, diese Werbeplätze (…) Weiterlesen

Digitale Angebote

Neue Veröffentlichung des Loschelder-Digitalisierungsteams: Praxisleitfaden „Digitale Angebote – Neuer Rechtsrahmen für ihre Entwicklung von der Idee bis zum Vertrieb“ Loschelder-Anwältin Dr. Kristina Schreiber ist Herausgeberin und Autorin des Praxisleitfadens. Die Loschelder-Anwälte Dr. Simon Kohm, Dr. Patrick Pommerening, Dr. Hans-Georg Schreier, LL.M. sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Hendrik Eppelmann, Julia Esser und Promotionsstipendiatin Claire Vierbuchen sind Mitautoren des in der 1. Auflage im C.H. Beck Verlag erschienenen Werkes. Enthalten sind zahlreiche Praxishinweise sowie Checklisten zu rechtskonformen Verwirklichung digitaler Geschäftsmodelle.   (…) Weiterlesen

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz

Webseitenbetreiber, App-Anbieter und Telekommunikationsunternehmen müssen ab dem 1. Dezember 2021 die Neuregelungen des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes, kurz TTDSG, beachten. Der Gesetzgeber zieht damit die bislang versprengten datenschutzrechtlichen Sonderregelungen für Telekommunikationsunternehmen und Telemedienanbieter – also z.B. Websitebetreiber und App-Anbieter – zentral in einem Gesetz zusammen. Zum Hintergrund des neuen Gesetzes Das Datenschutzrecht ist für privatwirtschaftliche Unternehmen zuvörderst in der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und der nationalen Ergänzung, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), geregelt. Schon vor Inkrafttreten beider Regime im Mai 2018 galten Spezialregelungen für den (…) Weiterlesen

Die EU-Digitalstrategie: Wie steuert Brüssel die Digitalisierung?

In der EU soll ein digitaler Binnenmarkt entstehen. Dies ist das erklärte Ziel der Kommission seit Verkündung der Digital-Strategie im Jahr 2015. Aber wie soll dies gelingen? Was sind die Schwerpunkte aus Brüssel? Im Fokus stehen aktuell vor allem die großen Digital-Konzerne der GAFA-Gruppe (Google – Amazon – Facebook [ok, Meta jetzt, also doch eher GAMA] – Apple). Diesen werden weitreichende Pflichten auferlegt. Kleinere Unternehmen sollen davon profitieren. Die Ziele der Kommission sind dabei klar formuliert: E-Commerce: Online-Zugang von Verbrauchern (…) Weiterlesen

Websites datenschutzkonform gestalten: Was gilt für Cookies und Banner?

Wie Betreiber Websites datenschutzkonform gestalten, ist nach wie vor ein Dauerbrenner. Von den Aufsichtsbehörden kommen kleine Hilfestellungen für die aus ihrer Sicht korrekte Gestaltung der Cookie-Banner und Consent Management Plattformen. Einiges ist dabei nicht neu, zwei Kritikpunkte dürften aber eine Vielzahl von Websites betreffen. Zudem gilt ab dem 1. Dezember ein neues Gesetz für Cookies & Co. Eine kritische Überprüfung der eigenen Websitegestaltung lohnt sich daher. Vor gut einem Jahr starteten mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland eine koordinierte Schwerpunktprüfung von Websites (…) Weiterlesen

Wer kontrolliert die Cookie-Regeln?

Wenn Unternehmen auf ihren Webseiten, Plattformen oder anderen Online-Angeboten Cookies oder andere PlugIns nutzen, um ihre Nutzer zu erreichen, gilt das ePrivacy-Recht. Verstöße gegen das ePrivacy-Recht sind weniger streng geahndet als Datenschutzverstöße, es gibt keine vergleichbaren Bußgelder. Das ändert sich ab dem 1. Dezember. Aber welche Behörde setzt die Cookie-Regeln dann gegenüber den Unternehmen durch und verhängt Bußgelder? Zur Erinnerung: Das ePrivacy-Recht gilt ganz unabhängig davon, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Verstöße gegen das ePrivacy-Recht sind bislang insbesondere durch Wettbewerber (…) Weiterlesen

Neue DPAs von AWS und Microsoft: Ist jetzt alles gut?

AWS und Microsoft haben in den letzten Wochen neue Verträge zur Datenverarbeitung veröffentlicht. Damit gelten für die Angebote dieser beiden großen Dienstleister jetzt die neuen Standardvertragsklauseln. Sind damit alle „US-Probleme“ gelöst? Ganz so einfach ist es leider nicht. Worum geht es hier? Für viele von Ihnen ist es inzwischen der tägliche Begleiter: Risikohinweis US. Kaum ein größeres Reizthema begleitet die Datenschützer nun seit über einem Jahr. US-Dienstleister können kaum ohne Datenschutzrisiko genutzt werden, denn zumindest für Support-Dienstleistungen greifen fast alle (…) Weiterlesen

„Digitale Rechtsanwälte“: Wann ist LegalTech ohne Anwalt zulässig?

Der Anbieter einer Software, die automatisiert Verträge erstellt, erbringt keine Rechtsdienstleistung: Dies hat der BGH zu einem digitalen Vertragsgenerator jüngst entschieden, der Anwendung „Smartlaw“ von Wolters Kluwer. Der Vertragsgenerator sei einer Formularsammlung eher vergleichbar als der Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Diese und vergleichbarer Anwendungen sind zunehmend leistungsstark und digitalisieren juristische Tätigkeiten (Legal Tech). Immer wieder stellt sich dabei die Frage, welche dieser Tätigkeiten auch in digitalisierter Form Rechtsanwälten vorbehalten bleiben. Dies regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die „Erbringung von Rechtsdienstleistungen“ unserem Berufsstand (…) Weiterlesen

Barrierefreiheit: Auch für Apps in NRW jetzt verpflichtend

Öffentliche Stellen müssen von ihnen betriebene Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten. Dies schreibt die EU-Richtlinie 2016/2102 vor. Als Richtlinie muss diese ins nationale Recht umgesetzt werden. Für NRW regelt das die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITVNRW). Seit Juni 2021 schreibt diese nun auch für die Apps von Kommunen & Co. die Barrierefreiheit vor.  Damit müssen nunmehr alle öffentlichen Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Und mehr noch: Agenturen, Softwarehersteller und andere Anbieter müssen für (…) Weiterlesen