Die EU-Digitalstrategie: Wie steuert Brüssel die Digitalisierung?

In der EU soll ein digitaler Binnenmarkt entstehen. Dies ist das erklärte Ziel der Kommission seit Verkündung der Digital-Strategie im Jahr 2015. Aber wie soll dies gelingen? Was sind die Schwerpunkte aus Brüssel? Im Fokus stehen aktuell vor allem die großen Digital-Konzerne der GAFA-Gruppe (Google – Amazon – Facebook [ok, Meta jetzt, also doch eher GAMA] – Apple). Diesen werden weitreichende Pflichten auferlegt. Kleinere Unternehmen sollen davon profitieren. Die Ziele der Kommission sind dabei klar formuliert: E-Commerce: Online-Zugang von Verbrauchern (…) Weiterlesen

Datenschutz und Vertragsgestaltung

Was Anbieter von digitalen Produkten in den Nutzungsbedingungen regeln sollten. Mit Inkrafttreten des neue Digitalen Vertragsrechts der §§ 327 ff. BGB sollten Unternehmer die Gestaltung ihrer Nutzungsbedingungen für digitale Produkte überprüfen. Auch die Regelungen zum Datenschutz in diesen AGBs sollten gecheckt werden. Was ist notwendig, was hilfreich? Wie so oft, kommt es dabei auf die Umstände an – eine Leitlinie finden Sie hier: Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung Wenn personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung verarbeitet werden, ist dies unter der DSGVO per se (…) Weiterlesen

Facebook und Datenschutz – Erneut Schrems-Klage vorm EuGH

Die Facebook-Nutzungsbedingungen und die Datenverarbeitung auf der Plattform werden abermals den EuGH beschäftigen: Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) legt dem EuGH eine Reihe von Fragen zu der Vereinbarkeit der Nutzungsbedingungen der Plattform mit der DSGVO vor. Die Beantwortung der Vorlagefragen durch den EuGH könnte grundlegende Bedeutung auch für eine Vielzahl anderer Bereiche des Datenschutzes zukommen. Im Kern steht auf dem Prüfstand, welche Verarbeitungsvorgänge Gegenstand eines Vertrages sein können und wann eine Einwilligung alternativlos ist. Wir stellen die Hintergründe und Aussichten (…) Weiterlesen

Digitale Revolution im BGB? Herausforderungen für Digitale Angebote.

Ein neues Digitales Vertragsrecht ist vom Gesetzgeber heute Nacht auf den Weg gebracht worden: Anbieter digitaler Produkte werden sich bald nach den neuen Vorgaben ausrichten müssen. Wir wagen einen Ausblick, was das für Unternehmen bedeutet. Worum es geht Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich aktuell der Vorschlag, in den §§ 327 ff. BGB einen neuen Titel zu schaffen: „Verträge über digitale Produkte“. Am Donnerstag hat der Bundestag …. Jetzt fehlen nur noch einige formale Schritte. Alles spricht für eine baldige Verkündung. Dann müssen (…) Weiterlesen