Datenbereitstellungspflichten im Data Act

Wer Daten bereitstellen muss, hat dies zu fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen in einer transparenten Art und Weise zu tun. Kapitel III des Data Act-Entwurfs präzisiert damit in seinen Artikeln 8 bis 12 die Umsetzung von aus anderen Normen bestehenden Bereitstellungspflichten. Für alle Normadressaten bedeutet das: Unabhängig davon, ob sie Daten nach dem neuen Data Act oder anderen Rechtsvorgaben bereitstellen müssen: Die neuen Vorgaben des Data Act sind stets ergänzend zu beachten. Einen allgemeinen Überblick über den Data Act finden (…) Weiterlesen

Data Act: Von der Datenbereitstellung, fairen Vertragsregelungen und Interoperabilität

Ein Datengesetz: Die EU-Kommission hat Ende Februar 2022 den Entwurf eines „Data Act“ vorgelegt. Dahinter verbirgt sich der Vorschlag für eine EU-Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Zugang zu Daten und deren Nutzung. Als EU-Verordnung werden die neuen Vorgaben nach Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. Es wird also kein nationales Umsetzungsgesetz benötigt, Unternehmen und öffentliche Stellen werden die Vorschriften 12 Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt ohne weiteres einhalten und umsetzen müssen.  Der Data Act soll künftig neue (…) Weiterlesen

Faire und offene digitale Märkte: Strikte Vorgaben für #GAFA

EU erzielt Einigung über Digital Markets Act In Brüssel werden derzeit eine Reihe wichtiger neuer Digitaler Regeln vorbereitet, die alle Teil der Digitalstrategie der EU-Kommission sind. Ein zentrales Regelwerk mit strikten Vorgaben für Google, Apple, Facebook und Amazon (GAFA) steht jetzt kurz vor dem „Go“: Am 24.3.2022 einigten sich die Unterhändler des Europäischen Parlaments, des Ministerrats – als Vertretung der Mitgliedstaaten – und der EU-Kommission im Trilog auf das „Gesetz“ über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Dies ist ein (…) Weiterlesen

2022: Das Jahr der Digitalisierung?

Die Digitalisierung hält Einzug ins Recht: Zum 01.01.2022 treten wesentliche Gesetzesänderungen rund um das digitale Vertragsrecht in Kraft. Rund ums Neujahr herum gibt es weitere Milestones in Sachen „Digitales Recht“. Wir haben einen Überblick zusammengestellt, was Unternehmen im Blick haben sollten. Digitales Vertragsrecht Zum 01.01.2022 tritt das Digitale Vertragsrecht im BGB in Kraft: In einem eigenen Abschnitt enthält das Bürgerliche Gesetzbuch ab sofort eine Reihe von Vorgaben, die in allen Verbraucherverträgen über digitale Produkte einzuhalten sind. Diese Neuregelungen haben unmittelbare (…) Weiterlesen

Braucht bald jede Website eigene Nutzungsbedingungen?

Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Regeln für das Digitale Vertragsrecht: Das Bezahlen mit Daten wird dem Bezahlen eines Geldbetrages gleichgestellt. Wenn Nutzer beim Websitebesuch Marketing-Cookies und anderen Tracking-Technologien zustimmen, bezahlen sie dann ihren Websitebesuch mit ihren Daten und schließen einen Vertrag über den Websitebesuch ab? Wenn dies stimmt und jeder Websitebesuch mit „Cookie Consent“ ab dem 1. Januar 2022 vom Nutzer mit seinen Daten im Rechtssinn bezahlt wird, hat dies für Websitebetreiber erhebliche Folgen: Es werden dann massenhaft (…) Weiterlesen

Bezahlen mit Daten

Was ab dem 1. Januar 2022 gilt, wenn die eigenen Daten zur Währung werden Seit langem bereits werden etliche Online-Angebote den Nutzern ohne Zahlung eines Geldbetrages angeboten. Beispiele hierfür sind Social Media Plattformen wir Facebook, Spiele-Apps oder auch die Artikel der diversen Zeitungsverlage. All diese Unternehmen erzielen dennoch teils erhebliche Umsätze und Gewinne. Diese werden in vielen Fällen (auch) mit der Weiterverwendung der Nutzerdaten erzielt. Beispielsweise werden im Rahmen der Nutzung ermittelte persönliche Interessen für passgenaue Werbung genutzt, diese Werbeplätze (…) Weiterlesen

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz

Webseitenbetreiber, App-Anbieter und Telekommunikationsunternehmen müssen ab dem 1. Dezember 2021 die Neuregelungen des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes, kurz TTDSG, beachten. Der Gesetzgeber zieht damit die bislang versprengten datenschutzrechtlichen Sonderregelungen für Telekommunikationsunternehmen und Telemedienanbieter – also z.B. Websitebetreiber und App-Anbieter – zentral in einem Gesetz zusammen. Zum Hintergrund des neuen Gesetzes Das Datenschutzrecht ist für privatwirtschaftliche Unternehmen zuvörderst in der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und der nationalen Ergänzung, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), geregelt. Schon vor Inkrafttreten beider Regime im Mai 2018 galten Spezialregelungen für den (…) Weiterlesen

Die EU-Digitalstrategie: Wie steuert Brüssel die Digitalisierung?

In der EU soll ein digitaler Binnenmarkt entstehen. Dies ist das erklärte Ziel der Kommission seit Verkündung der Digital-Strategie im Jahr 2015. Aber wie soll dies gelingen? Was sind die Schwerpunkte aus Brüssel? Im Fokus stehen aktuell vor allem die großen Digital-Konzerne der GAFA-Gruppe (Google – Amazon – Facebook [ok, Meta jetzt, also doch eher GAMA] – Apple). Diesen werden weitreichende Pflichten auferlegt. Kleinere Unternehmen sollen davon profitieren. Die Ziele der Kommission sind dabei klar formuliert: E-Commerce: Online-Zugang von Verbrauchern (…) Weiterlesen

„Digitale Rechtsanwälte“: Wann ist LegalTech ohne Anwalt zulässig?

Der Anbieter einer Software, die automatisiert Verträge erstellt, erbringt keine Rechtsdienstleistung: Dies hat der BGH zu einem digitalen Vertragsgenerator jüngst entschieden, der Anwendung „Smartlaw“ von Wolters Kluwer. Der Vertragsgenerator sei einer Formularsammlung eher vergleichbar als der Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Diese und vergleichbarer Anwendungen sind zunehmend leistungsstark und digitalisieren juristische Tätigkeiten (Legal Tech). Immer wieder stellt sich dabei die Frage, welche dieser Tätigkeiten auch in digitalisierter Form Rechtsanwälten vorbehalten bleiben. Dies regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die „Erbringung von Rechtsdienstleistungen“ unserem Berufsstand (…) Weiterlesen

Datenschutz und Vertragsgestaltung

Was Anbieter von digitalen Produkten in den Nutzungsbedingungen regeln sollten. Mit Inkrafttreten des neue Digitalen Vertragsrechts der §§ 327 ff. BGB sollten Unternehmer die Gestaltung ihrer Nutzungsbedingungen für digitale Produkte überprüfen. Auch die Regelungen zum Datenschutz in diesen AGBs sollten gecheckt werden. Was ist notwendig, was hilfreich? Wie so oft, kommt es dabei auf die Umstände an – eine Leitlinie finden Sie hier: Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung Wenn personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung verarbeitet werden, ist dies unter der DSGVO per se (…) Weiterlesen