Der Anbieter einer Software, die automatisiert Verträge erstellt, erbringt keine Rechtsdienstleistung: Dies hat der BGH zu einem digitalen Vertragsgenerator jüngst entschieden, der Anwendung „Smartlaw“ von Wolters Kluwer. Der Vertragsgenerator sei einer Formularsammlung eher vergleichbar als der Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Diese und vergleichbarer Anwendungen sind zunehmend leistungsstark und digitalisieren juristische Tätigkeiten (Legal Tech). Immer wieder stellt sich dabei die Frage, welche dieser Tätigkeiten auch in digitalisierter Form Rechtsanwälten vorbehalten bleiben. Dies regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die „Erbringung von Rechtsdienstleistungen“ unserem Berufsstand (…) Weiterlesen
Artikel der Kategorie ‘Digitales Vertragsrecht’
Datenschutz und Vertragsgestaltung
Was Anbieter von digitalen Produkten in den Nutzungsbedingungen regeln sollten. Mit Inkrafttreten des neue Digitalen Vertragsrechts der §§ 327 ff. BGB sollten Unternehmer die Gestaltung ihrer Nutzungsbedingungen für digitale Produkte überprüfen. Auch die Regelungen zum Datenschutz in diesen AGBs sollten gecheckt werden. Was ist notwendig, was hilfreich? Wie so oft, kommt es dabei auf die Umstände an – eine Leitlinie finden Sie hier: Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung Wenn personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung verarbeitet werden, ist dies unter der DSGVO per se (…) Weiterlesen
Digitale Revolution im BGB? Herausforderungen für Digitale Angebote.
Ein neues Digitales Vertragsrecht ist vom Gesetzgeber heute Nacht auf den Weg gebracht worden: Anbieter digitaler Produkte werden sich bald nach den neuen Vorgaben ausrichten müssen. Wir wagen einen Ausblick, was das für Unternehmen bedeutet. Worum es geht Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich aktuell der Vorschlag, in den §§ 327 ff. BGB einen neuen Titel zu schaffen: „Verträge über digitale Produkte“. Am Donnerstag hat der Bundestag …. Jetzt fehlen nur noch einige formale Schritte. Alles spricht für eine baldige Verkündung. Dann müssen (…) Weiterlesen
Eine digitale Revolution: Der Bundestag wird am 24.06.2021 voraussichtlich das neue Digitale Vertragsrecht auf den Weg bringen. Damit kommen moderne Regelungen für alle digitalen Produkte ins tradierte Bürgerliche Gesetzbuch.