Faire und offene digitale Märkte: Strikte Vorgaben für #GAFA

EU erzielt Einigung über Digital Markets Act

In Brüssel werden derzeit eine Reihe wichtiger neuer Digitaler Regeln vorbereitet, die alle Teil der Digitalstrategie der EU-Kommission sind. Ein zentrales Regelwerk mit strikten Vorgaben für Google, Apple, Facebook und Amazon (GAFA) steht jetzt kurz vor dem „Go“: Am 24.3.2022 einigten sich die Unterhändler des Europäischen Parlaments, des Ministerrats – als Vertretung der Mitgliedstaaten – und der EU-Kommission im Trilog auf das „Gesetz“ über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Dies ist ein Meilenstein.

Der aktuelle Stand

Umgesetzt wird mit dem neuen „Act“ (eine Verordnung, also in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes EU-Recht) ein weiterer Bestandteil der Europäischen Datenstrategie, die die EU-Kommission Anfang 2020 vorgestellt hat (wir berichteten). Etwas mehr als zwei Jahre sind vergangen, seitdem die EU-Kommission Ende 2020 den Verordnungsentwurf (COM(2020) 842 final) vorlegte. Das ist ein vergleichsweise kurzer Zeitraum für ein Verordnungsverfahren, das gerade von den großen Tech-Unternehmen viel Gegenwind erfahren hat. Im Vergleich: Die geplante ePrivacy-Verordnung wird seit Anfang 2017 in der EU verhandelt.

Der Beschluss im Trilog ist informell. Er ist aber regelmäßig ein wichtiger Durchbruch, die folgenden Schritte oft nur noch reine Formsache. In den nächsten Wochen müssen nun das Europäische Parlament und der Ministerrat offiziell über die Verordnung entscheiden. Anschließend wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet und wird 20 Tage später in Kraft treten. Das entscheidende Datum liegt allerdings 6 Monate danach: Dann ist sie unmittelbar anzuwenden und damit auch von den adressierten Unternehmen tatsächlich umzusetzen (von wenigen Vorschriften abgesehen, die erst später anzuwenden sind). Aktuell wird damit gerechnet, dass der DMA erst Anfang 2023 in Kraft tritt (etwa Kafsack in der FAZ am 25.3.2022).

Dokumente aus dem Triolgverfahren werden nicht regulär veröffentlicht. Bekannt ist jedoch, dass bis zuletzt einige zentralen Punkte der Verordnung offen waren (dazu Bertuzzi bei Euractiv am 21.3.2022; zum Inhalt auch Kafsack in der FAZ am 25.3.2022). Verhandelt wurden beispielsweise die Anhebung der Schwellenwerte, die einen Indikator dafür liefern, dass ein Unternehmen als „Gatekeeper“ einzustufen ist, sowie die Interoperabilität sozialer Netzwerke und Messengerdienste. Das ist unmittelbar entscheidend dafür, ob ein Unternehmen die Verordnung einhalten muss oder aber von dieser nicht angesprochen wird.

Der Inhalt

Sicher ist: Die großen Player wie Google, Apple, Facebook und Amazon werden in den Anwendungsbereich fallen. Der DMA zielt gerade darauf, digitale Plattform-Märkte zu regulieren. Er adressiert dazu sog. Gatekeeper, also starke Akteure, die durch ihre Stellung den Zugang von gewerblichen Nutzern und Verbrauchern zueinander beeinflussen können. Der DMA enthält Pflichten für Online-Plattformen, die eine starke Vermittlerposition im Markt der digitalen Dienste haben. „Stark“ sind Anbieter mit besonders großer Nutzerbasis, z.B. große Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Online-Vermittlungsdienste. Wie stark genau sie sein müssen, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Profitieren von der erweiterten Regulierung werden die Unternehmen, die für ihre Kundenakquise auf die großen Anbieter angewiesen sind: Der DMA begünstigt gewerbliche Nutzer, die auf die Gatekeeper angewiesen sind. Und der DMA soll ein faires Umfeld zugunsten der Verbraucher schaffen, das nicht in unlauterer Art und Weise von den Gatekeepern dominiert wird.

Genutzt werden dafür unterschiedliche Instrumente. So dürfen Gatekeeper etwa eigene Produkte ggü. ähnlichen Produkten, die andere Unternehmer auf ihrer Plattform anbieten, nicht bevorzugen. Zudem dürfen sie Verbraucher nicht daran hindern, sich an Unternehmen außerhalb der Plattform zu wenden oder vorinstallierte Software oder Apps auf Wunsch zu deinstallieren. Sanktioniert werden Verstöße nach dem Verordnungsentwurf mit Bußgeldern von bis zu 10% des weltweiten Umsatzes der Plattform.

Die Autorin dankt Frau Julia Esser, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Loschelder, für ihre wertvolle Unterstützung bei der Erstellung dieses Beitrags.