Im Februar 2022 hat der BGH erneut einen Fall mit Bezug zum Arztsuche- und -bewertungsportal „Jameda“ entschieden. Die klagende Augenärztin hatte keinen Erfolg mit ihrem Verlangen, dass ein ohne ihr Zutun erstelltes Profil zu ihrer Praxis auf der Plattform gelöscht wird. Die berechtigten Interessen von Portalbetreiber und Nutzern an einer möglichst vollständigen Übersicht rechtfertigten die Datenverarbeitung, der keine überwiegenden Interessen der Augenärztin entgegenstanden. Die Entscheidung ist aber nicht nur für Bewertungsportale von Relevanz: Das Gericht konkretisiert die Prüfung berechtigter Interessen (…) Weiterlesen
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Klarnamen oder Pseudonym? Plattformen wie Facebook müssen Nutzern die Wahl lassen
UPDATE: Diese Fassung des Beitrags ist überholt, da der BGH seine Entscheidungsgründe inzwischen veröffentlicht hat. Bitte besuchen Sie die aktuelle Fassung vom 17.03.2022. Darf ein Socialmedia-Anbieter von Nutzern verlangen, sein Netzwerk ausschließlich unter Nennungen des wahren Namens zu nutzen (=Klarnamenpflicht)? Oder dürfen Socialmedia-Nutzer frei entscheiden, ob sie im Netzwerk unter einem Pseudonym auftreten? Facebook regelt in seinen Nutzungsbedingungen die Klarnamenpflicht. Das TTDSG (und vorher auch schon das TMG) regeln aber eigentlich, dass eine Nutzung unter Pseudonymen möglich sein muss. Der (…) Weiterlesen