Im Februar 2022 hat der BGH erneut einen Fall mit Bezug zum Arztsuche- und -bewertungsportal „Jameda“ entschieden. Die klagende Augenärztin hatte keinen Erfolg mit ihrem Verlangen, dass ein ohne ihr Zutun erstelltes Profil zu ihrer Praxis auf der Plattform gelöscht wird. Die berechtigten Interessen von Portalbetreiber und Nutzern an einer möglichst vollständigen Übersicht rechtfertigten die Datenverarbeitung, der keine überwiegenden Interessen der Augenärztin entgegenstanden. Die Entscheidung ist aber nicht nur für Bewertungsportale von Relevanz: Das Gericht konkretisiert die Prüfung berechtigter Interessen (…) Weiterlesen
