Webseitenbetreiber, App-Anbieter und Telekommunikationsunternehmen müssen ab dem 1. Dezember 2021 die Neuregelungen des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes, kurz TTDSG, beachten. Der Gesetzgeber zieht damit die bislang versprengten datenschutzrechtlichen Sonderregelungen für Telekommunikationsunternehmen und Telemedienanbieter – also z.B. Websitebetreiber und App-Anbieter – zentral in einem Gesetz zusammen. Zum Hintergrund des neuen Gesetzes Das Datenschutzrecht ist für privatwirtschaftliche Unternehmen zuvörderst in der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und der nationalen Ergänzung, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), geregelt. Schon vor Inkrafttreten beider Regime im Mai 2018 galten Spezialregelungen für den (…) Weiterlesen