Barrierefreiheit: Auch für Apps in NRW jetzt verpflichtend

Öffentliche Stellen müssen von ihnen betriebene Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten. Dies schreibt die EU-Richtlinie 2016/2102 vor. Als Richtlinie muss diese ins nationale Recht umgesetzt werden. Für NRW regelt das die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITVNRW). Seit Juni 2021 schreibt diese nun auch für die Apps von Kommunen & Co. die Barrierefreiheit vor.  Damit müssen nunmehr alle öffentlichen Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Und mehr noch: Agenturen, Softwarehersteller und andere Anbieter müssen für (…) Weiterlesen

Datenschutz und Vertragsgestaltung

Was Anbieter von digitalen Produkten in den Nutzungsbedingungen regeln sollten. Mit Inkrafttreten des neue Digitalen Vertragsrechts der §§ 327 ff. BGB sollten Unternehmer die Gestaltung ihrer Nutzungsbedingungen für digitale Produkte überprüfen. Auch die Regelungen zum Datenschutz in diesen AGBs sollten gecheckt werden. Was ist notwendig, was hilfreich? Wie so oft, kommt es dabei auf die Umstände an – eine Leitlinie finden Sie hier: Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung Wenn personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung verarbeitet werden, ist dies unter der DSGVO per se (…) Weiterlesen

Jugendschutz und Datenschutz

Unternehmen trifft gerade im digitalen Bereich eine besondere Verantwortung, Jugendliche zu schützen. Inzwischen sind verschiedene Anwendungen verfügbar, die automatisiert die Unternehmen und Eltern dabei unterstützen: Altersverifikationssysteme können automatisiert auslesbar Zugangsschranken für bestimmte Altersklassen festlegen. Jugendschutzprogramme und Parental Control-Funktionen ermöglichen es Eltern, automatisiert nur bestimmte digitale Inhalte für die Nutzung durch ihre Kinder freizugeben.  Der Jugendschutz ist gerade bei digitalen Angeboten von enormer Bedeutung: Jugendliche bewegen sich weitgehend frei in der digitalen Welt. Sie können ohne weiteres auf die verschiedensten Inhalte (…) Weiterlesen

Digitale Revolution im BGB? Herausforderungen für Digitale Angebote.

Ein neues Digitales Vertragsrecht ist vom Gesetzgeber heute Nacht auf den Weg gebracht worden: Anbieter digitaler Produkte werden sich bald nach den neuen Vorgaben ausrichten müssen. Wir wagen einen Ausblick, was das für Unternehmen bedeutet. Worum es geht Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich aktuell der Vorschlag, in den §§ 327 ff. BGB einen neuen Titel zu schaffen: „Verträge über digitale Produkte“. Am Donnerstag hat der Bundestag …. Jetzt fehlen nur noch einige formale Schritte. Alles spricht für eine baldige Verkündung. Dann müssen (…) Weiterlesen

Eine digitale Revolution: Der Bundestag wird am 24.06.2021 voraussichtlich das neue Digitale Vertragsrecht auf den Weg bringen. Damit kommen moderne Regelungen für alle digitalen Produkte ins tradierte Bürgerliche Gesetzbuch.