Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Regeln für das Digitale Vertragsrecht: Das Bezahlen mit Daten wird dem Bezahlen eines Geldbetrages gleichgestellt. Wenn Nutzer beim Websitebesuch Marketing-Cookies und anderen Tracking-Technologien zustimmen, bezahlen sie dann ihren Websitebesuch mit ihren Daten und schließen einen Vertrag über den Websitebesuch ab? Wenn dies stimmt und jeder Websitebesuch mit „Cookie Consent“ ab dem 1. Januar 2022 vom Nutzer mit seinen Daten im Rechtssinn bezahlt wird, hat dies für Websitebetreiber erhebliche Folgen: Es werden dann massenhaft (…) Weiterlesen