Neues zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO: Rechtsmissbrauch und Geheimhaltungsinteressen

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist praxisrelevant und erscheint Unternehmen mitunter uferlos. Nicht erfüllt werden müssen allerdings missbräuchliche Auskunftsersuchen. Zudem sind Geheimhaltungsinteressen Dritter zu schützen. BGH und OLG Dresden konkretisieren in für die Praxis höchst relevanten, aktuellen Entscheidungen, wann eine Verweigerung der Beauskunftung wegen Rechtsmissbrauchs zulässig ist, allerdings mit gegenläufigen Positionen. Und der BGH konkretisiert, wie Informationen Dritte geheim zu halten sind. Rechtsmissbrauch Zwei Gerichtsentscheidungen – beide vom 29.03.2022 – zeigen, wie kontrovers die Diskussion um die Auskunftsverweigerung wegen (…) Weiterlesen

Prozessstrategie optimieren – DSGVO-Auskunftsansprüche mitdenken

Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch ist umfassend. Betroffene erhalten Einblick in alle sie betreffenden Unterlagen, die ein Unternehmen vorhält. Der Auskunftsanspruch wird daher zunehmend von (künftigen) Prozessgegnern genutzt, um die eigene Position in gerichtlichen Streitigkeiten zu verbessern: Kläger begehren etwa Auskunft gegen den (künftigen) Beklagten, um Unterlagen zur Untermauerung von Schadensersatzklagen zu erhalten. Auch an der Tagesordnung sind Ansprüche der Beklagtenseite, die mehr über die klägerische Prozesstaktik in Erfahrung bringen wollen. Aber welche Daten müssen in einem solchen Fall wirklich herausgegeben werden? (…) Weiterlesen