Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist praxisrelevant und erscheint Unternehmen mitunter uferlos. Nicht erfüllt werden müssen allerdings missbräuchliche Auskunftsersuchen. Zudem sind Geheimhaltungsinteressen Dritter zu schützen. BGH und OLG Dresden konkretisieren in für die Praxis höchst relevanten, aktuellen Entscheidungen, wann eine Verweigerung der Beauskunftung wegen Rechtsmissbrauchs zulässig ist, allerdings mit gegenläufigen Positionen. Und der BGH konkretisiert, wie Informationen Dritte geheim zu halten sind. Rechtsmissbrauch Zwei Gerichtsentscheidungen – beide vom 29.03.2022 – zeigen, wie kontrovers die Diskussion um die Auskunftsverweigerung wegen (…) Weiterlesen
