Gesundheitsdatennutzungsgesetz: Der erste Entwurf liegt vor

Ein Blick auf Stärken und Optimierungspotential des Referententwurfs

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist im Referentenentwurf seit einigen Tagen bekannt. Es ist ein wesentlicher Baustein der Digitalisierungsstrategie für das deutsche Gesundheitswesen.  Malgorzata (Margo) Steiner und ich (Dr. Kristina Schreiber) haben uns die Regelung einmal im Detail angesehen.

Wir sehen großes Potential in dem neuen Gesetzentwurf für eine verbesserte, datenschutzkonforme Erschließung und Nutzung von Gesundheitsdaten – zum Wohle von uns allen, für eine optimierte Gesundheitsversorgung.

Wir haben indes auch einige Ideen, was noch besser werden könnte. So sehen wir Risiken, dass Unklarheiten im Entwurf zu einer Bremse der Datennutzung werden könnten, sollten die Regelungen in diesen Punkten nicht im anstehenden Gesetzgebungsverfahren überarbeitet werden. Das gilt beispielsweise für das Verhältnis zum Bundesdatenschutzgesetz (§ 27 BDSG) oder auch für die Frage, wer alles „Dritter“ ist. Auch ist der Straftatbestand enorm weit. Außerdem meinen wir, an der ein oder anderen Stelle könnte der Gesetzgeber sogar noch mehr wagen, für eine Ausweitung der Gesundheitsdatenforschung mit adäquatem Datenschutz.

Details zu den Regelungsgegenständen sowie den von uns gesehenen Stärken und Schwächen und Optimierungsideen haben wir in einem auf LinkedIn veröffentlichten Artikel zusammengestellt:

https://www.linkedin.com/pulse/gesundheitsdaten-nutzen-neue-digitalisierungspläne-aus-schreiber

𝐖𝐢𝐫 𝐟𝐫𝐞𝐮𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐬 ü𝐛𝐞𝐫 𝐈𝐡𝐫 𝐈𝐧𝐭𝐞𝐫𝐞𝐬𝐬𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐫𝐞𝐠𝐞 𝐃𝐢𝐬𝐤𝐮𝐬𝐬𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 𝐳𝐮 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐦 𝐟ü𝐫 𝐮𝐧𝐬 𝐚𝐥𝐥𝐞 𝐬𝐨 𝐞𝐥𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭𝐚𝐫 𝐰𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐞𝐧 𝐓𝐡𝐞𝐦𝐚