SCHUFA-Auskünfte und die Grundlagen des Scorings für Bonitätsauskünfte sind datenschutzrechtlich seit jeher höchst umstritten. Angesichts der erheblichen Folgen (falscher) negativer Bonitätsauskünfte für die Betroffenen liegt dies auf der Hand. Schon das BDSG alt enthielt daher Sonderregelungen für das Scoring. Was unter der DSGVO gilt, hat nun der EuGH konkretisiert. Scoring Das sog. „Scoring“ war Gegenstand eines aktuell vom EuGH entschiedenen Vorabentscheidungsverfahrens (Rs. C‑634/21). Dabei handelt es sich um eine Methode, mit deren Hilfe die Wahrscheinlichkeit eines künftigen Verhaltens (bspw. die (…) Weiterlesen
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