Zum 1. Mai 2023 müssen Unternehmen nach dem BSIG die Angriffserkennung verbessern: Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen bis dahin Systeme zur Angriffserkennung implementieren. Derweil arbeitet der deutsche Gesetzgeber an der Umsetzung der NIS-2, die Richtlinie (EU) 2022/2555 ins deutsche Recht. Die Richtlinie ist Ende Dezember 2022 im Amtsblatt verkündet wurde und muss bis Oktober 2024 umgesetzt werden. Sie bringt einige Nachjustierungen für die KRITIS-Betreiber und insbesondere ganz neue Pflichten für wesentliche und wichtige Einrichtungen. Etliche Unternehmen werden dadurch erstmals in (…) Weiterlesen
