Soziale Netzwerke dürfen nicht alle Daten ihrer Nutzer für Werbewecke verwenden. Außerdem ist eine zeitlich unbegrenzte Verwendung unzulässig. Dies entschied der EuGH in einem Verfahren des österreichischen Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta. Für Meta ist es derweil nicht der einzige datenschutzrechtliche Verstoß in jüngster Zeit. Worum es beim EuGH ging Der österreichische Datenschutzaktivist Maximilian Schrems hatte gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, insbesondere der Daten zu seiner sexuellen Orientierung, durch den Facebook-Mutterkonzern Meta geklagt. Schrems hatte sich bei (…) Weiterlesen
