Das Finanzgericht München und der VerfGH NRW hatten sich in den letzten Monaten mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO zu befassen – einmal mit der Frage, ob es über Art. 15 DSGVO ein „Akteneinsichtsrecht“ gibt und einmal mit dem Vorwurf, eine nicht erteilte Auskunft könnte zu einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör führen. Das Finanzgericht München hatte jüngst zu der Frage zu entscheiden, in welchem Umfang der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO Einsicht in umfangreiche Aktensammlungen, einschließlich Aktenvermerke, (…) Weiterlesen
