Eine Klage gegen einen Mitbewerber wegen eines DSGVO-Verstoßes, der als unlautere Geschäftspraktik geltend gemacht wird, ist möglich. Das entschied der EuGH in einem kürzlich ergangenen Urteil. Dabei ging es um den DSGVO-widrigen Vertrieb von Arzneimitteln über eine Online-Plattform. Im Ausgangsfall wurde durch den Verkäufer beim Bestellprozess keine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten von den Kunden eingeholt. Der EuGH musste sich deshalb auch mit der Frage auseinandersetzen, ob die beim Bestellvorgang eingegebene Kundendaten Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO darstellen. (…) Weiterlesen
