In einem weiteren Vorstoß, den europäischen Binnenmarkt für die Digitalisierung zu rüsten, schlägt die EU-Kommission einen Regelungsrahmen über sichere Identitätsnachweise für Unionsbürger und Unternehmen vor. Die wesentlichen Eckpunkte des Vorschlags stellen wir Ihnen vor.
Nach dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission soll es zukünftig allen Unionsbürgern, Einwohnern und Unternehmen möglich sein, ihre Identität digital über eine EU-weit anerkannte EUid-Brieftasche in elektronischer Form nachzuweisen (Informationsseite zur Digitalen Identität in englischer Sprache). Wie die Kommission Anfang Juni in einer Pressemitteilung erläuterte, sollen die Mitgliedstaaten ihren Bürgern digitale Brieftaschen zur Verfügung stellen, in denen diese ihre digitale Identität mit weiteren Nachweisen persönlicher Attribute wie dem Führerschein oder Abschlusszeugnis verknüpfen und EU-weit zum Identitätsnachweis online einsetzen können. Dadurch soll es den Bürgern ermöglicht werden, nicht auf private Dienste zum Identitätsnachweis zurückgreifen zu müssen und unnötige Datenweitergabe zu vermeiden. Für EU-Bürger, -Einwohner und -Unternehmen soll die Nutzung des Dienstes freiwillig sein, bestimmte große Plattformen sollen zur Einbindung der Identifikationsmöglichkeit verpflichtet werden.
Um eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen, fordert die Kommission die Mitgliedsstaaten auf, bis September 2022 ein gemeinsames Instrument für die europäische Identität zu erarbeiten und auch im nationalen Recht die Möglichkeiten für einen digitalen Identitätsnachweis zu schaffen. Über den Verordnungsvorschlag der Kommission wird im Weiteren das EU-Parlament im Gesetzgebungsverfahren entscheiden – zeitgleich will die Kommission mit den Mitgliedstaaten an der technischen Ausarbeitung der digitalen Identität arbeiten.