Auf Unternehmen und ihre Leitungsorgane kommen weitreichende Pflichten zu Die Cyber-Sicherheit ist aktuell eine der wichtigsten Aufgaben für Unternehmen. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt: Zum Jahreswechsel ist auf EU-Ebene die sog. NIS-2-Richtlinie in Kraft getreten, die „Network and Information Security 2.0“-Richtlinie. Der deutsche Gesetzgeber bereitet derzeit die Umsetzung ins nationale Recht vor. Vorgelegt hat er dafür einen Referentenentwurf, der es in sich hat: Er enthält umfangreiche Pflichten für viele Unternehmen. Hinzu kommt eine ausdrückliche Pflicht des Leitungsebene, Cyber-Sicherheit zu (…) Weiterlesen
