IT-Sicherheit als Mangel: Neue Pflichten für Softwarehersteller

Die EU-Kommission hat kürzlich den Entwurf eines Cyber Resilience Act (CRA) veröffentlicht. Sie verspricht sich eine höhere Cybersicherheit insbesondere durch besseres Produktdesign. Diese Anforderungen bergen jedoch etliche Schwierigkeiten für Softwarehersteller und -anbieter. Sie müssen zudem bei Missachtung der Anforderungen ein strenges Sanktionsregime fürchten, wenn der CRA so umgesetzt wird. Der CRA ist Teil der Digitalstrategie der EU. Er soll in Ergänzung des Cybersecurity Act digitale Produkte auf dem europäischen Markt sicherer und damit die Wirtschaft insgesamt weniger anfällig für Cyberattacken (…) Weiterlesen

Was Online-Dienste mit dem Digital Services Act (DSA) erwartet

Der Digital Services Act (DSA) tritt am 16.11.2022 in Kraft. Verfasst ist der DAS als EU-Verordnung. Er gilt also unmittelbar in der gesamten EU. Damit beginnt jetzt für Online-Dienste wie Vermittlungsanbieter und Plattformen die Phase zur Anpassung an die neuen Regelungen. Ihre Umsetzung muss im Wesentlichen bis zum 17.02.2024 erledigt sein. Der DSA, auch bezeichnet als „Gesetz über digitale Dienste“, ist Teil der EU-Digitalstrategie. Definiertes Ziel des DSA ist es, durch harmonisierte Vorschriften ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld festzulegen, in (…) Weiterlesen

Kostenlos gibt’s nicht mehr – „nur für Ihre Daten“ ist der neue Werbeslogan

Die Website wirbt mit „kostenlosen Informationen“, die neueste App gibt es „für Sie umsonst“ und im neuesten Podcast wirbt der Sprecher für eine Plattform, auf der seine Hörer „gratis“ einen Versicherungsvergleich erhalten. Nur ein paar Daten müssen angegeben werden, um die Angebote zu nutzen. Und genau dies kann den Werbenden und Anbietern jetzt zum Verhängnis werden: „Nur ein paar Daten“ sind spätestens seit dem 1. Januar 2022 auch eine Bezahlung. Und damit gilt im B2C-Bereich das Verbraucherschutzrecht. Einige besonders schwere (…) Weiterlesen

Wie viel Sicherheit muss sein?

Übermitteln Behörden Dokumente mit sensiblem Inhalt auf elektronischem Weg, stellt sich die Frage, welche Sicherheitsanforderungen dabei einzuhalten sind. In einer aktuellen Entscheidung hat das VG Frankfurt a.M. klargestellt: Bei der elektronischen E-Mail-Kommunikation von Behörden ist grundsätzlich eine einfache Transportverschlüsselung notwendig, aber auch auseichend, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen. Der Stand der Digitalisierung in deutschen Behörden wird häufig kritisiert. In der Regel herrscht dabei weitestgehend Einigkeit darüber, dass die Möglichkeiten des technischen Fortschritts, insbesondere in der elektronischen Kommunikation, nur langsam (…) Weiterlesen