Das Finanzgericht München hatte jüngst zu der Frage zu entschieden, in welchem Umfang der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO Einsicht in umfangreiche Aktensammlungen, inklusive Aktenvermerke, rechtliche Analysen etc., gewährt. Die Entscheidung verdeutlicht: Eine detaillierte Prüfung lohnt sich gerade dann, wenn Auskunftsansprüche auf Einsicht in umfassende Dokumentationen gerichtet sind. Im Rahmen des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO stellt sich bei umfangreichen Aktensammlungen folgende Frage: Reicht der Anspruch soweit, dass zu sämtlichen in der(/n) Akte(n) enthaltenen Schriftstücken Zugang zu gewähren ist? Oder (…) Weiterlesen
