Wann dürfen US-Dienstleister datenschutzkonform genutzt werden? Was gilt es zu beachten, um das Datenschutzrisiko beim Transfer von Daten in Länder außerhalb des EWR zu minimieren? Seit der EuGH-Entscheidung in Sachen Schrems II sind diese Fragen ein (leidiger) Dauerbrenner. Vor wenigen Tagen hat der Europäische Datenschutzausschuss neue Leitlinien hierzu erlassen. Wir haben das Wichtigste daraus für Sie zusammengefasst. Die Leitlinien 05/2021 des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), die am 18.11.2021 angenommen wurden, befassen sich mit dem „Zusammenspiel zwischen der Anwendung von Artikel 3 (…) Weiterlesen
