Schadensersatz bei DSGVO-Verstoß: Wann Unternehmen zahlen müssen

Ein Verstoß gegen DSGVO und nationales Datenschutzrecht kann – jenseits der viel besprochenen Bußgelder – auch zu einem Schadensersatzanspruch Betroffener führen. Werden die Daten einer Person rechtswidrig verarbeitet, ist ein dadurch eingetretener Schaden zu ersetzen. Dies betrifft einen materiellen Schaden. Auch zu zahlen ist für den immateriellen Schaden, zu leisten ist dann ein „angemessenes Schmerzensgeld“, etwa für eine „Bloßstellung“ bei unrechtmäßiger Veröffentlichung von Daten und vielleicht sogar für Ärger und Gefühlsschäden. In der Praxis wird dieser Anspruch  immer häufiger geltend gemacht. (…) Weiterlesen