Gegen eine rechtswidrige Videoüberwachung öffentlicher Plätze kann geklagt werden. Das BVerwG entschied, dass die DSGVO einer Unterlassungsklage nicht entgegensteht, wenn die Überwachung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, wie in diesem Fall der Bekämpfung von Kriminalität, erfolgt. Vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es kürzlich um Rechtsschutz gegen eine durch die Stadt veranlasste Videoüberwachung (BVerwG, Beschluss vom 02.05.2024 – 6 B 66.23). Hintergrund des Verfahrens ist eine durch die Stadt betriebene Videoüberwachung des öffentlich zugänglichen „Klostergartens“ in Passau. Dadurch sollten kriminelle Aktivitäten im genannten (…) Weiterlesen