Ein neues Digitales Vertragsrecht ist vom Gesetzgeber heute Nacht auf den Weg gebracht worden: Anbieter digitaler Produkte werden sich bald nach den neuen Vorgaben ausrichten müssen. Wir wagen einen Ausblick, was das für Unternehmen bedeutet. Worum es geht Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich aktuell der Vorschlag, in den §§ 327 ff. BGB einen neuen Titel zu schaffen: „Verträge über digitale Produkte“. Am Donnerstag hat der Bundestag …. Jetzt fehlen nur noch einige formale Schritte. Alles spricht für eine baldige Verkündung. Dann müssen (…) Weiterlesen