Grundsätzlich haften Online-Plattformen, darunter auch Online-Marktplätze, nicht für rechtswidrige Inhalte ihrer Nutzer, solange sie keine Kenntnis davon haben und nach Kenntniserlangung zügig handeln. Der EuGH hat diesen Grundsatz nun eingeschränkt: Wenn personenbezogene Daten betroffen sind, kann der Betreiber datenschutzrechtlich verantwortlich sein – auch ohne Kenntnis vom konkreten Inhalt. Die Entscheidung stellt neue Anforderungen an Betreiber von Online-Plattformen und dürfte Auswirkungen auf die ausstehende BGH-Entscheidung im Fall Künast gegen Meta haben. Das Provider-Privileg: Haftungsfreistellung mit Grenzen Das sog. Provider-Privileg schützt Plattformbetreiber (…) Weiterlesen