Liegt bereits ein Identitätsdiebstahl i.S.d. DSGVO vor, wenn Hacker personenbezogene Daten entwendet haben, aber sich (bisher) nicht als die betroffene Person ausgegeben haben? Diese und andere Fragen zum Verständnis von immateriellem Schadensersatz und seiner Beurteilung stellte sich das Amtsgericht München und legte sie im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens dem EuGH vor. Der Generalanwalt beim EuGH hat sich Ende Oktober zu der Frage geäußert, wann ein Identitätsdiebstahl vorliegt. In den letzten Monaten konkretisierte der EuGH die Voraussetzungen, die für die Gewährung vom immateriellen (…) Weiterlesen
