Ein für Unternehmen immer noch leidiger Dauerbrenner: Um das Datenschutzrisiko beim Datentransfer in Länder außerhalb des EWR zu minimieren, muss bei der Verwendung der Standardvertragsklauseln (SCC) im Einzelfall die Rechtslage im Zielland geprüft werden: Erlaubt das nationale Recht dem Datenimporteur, die Vertragsregeln einzuhalten? Oder bestehen nationale Rechtsvorschriften, die dies ausschließen? Diese notwendige Prüfung und Risikobewertung ist in der Praxis komplex. Die Aufsichtsbehörden haben nun Gutachten veröffentlicht, um die Praxis zu entlasten – sie geben Hinweise zu den USA, China, Indien (…) Weiterlesen