Auch über drei Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO ist die Zahl der Rechtsprechung zu vielen Detailfragen des Datenschutzrechts überschaubar. Wer in seiner täglichen Arbeit mit Fragen des Datenschutzrechts befasst ist, muss sich regelmäßig auf Stellungnahmen von Behörden oder aus der Literatur verlassen – dies bringt Rechtsunsicherheit mit sich. Etwas mehr Klarheit könnte hier eine aktuelle Vorlage des BAG an den EuGH bringen, in der sich das BAG mit der Auslegung der Erlaubnisnormen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten beschäftigt. Die von dem (…) Weiterlesen