Große Schrift, Vorlesefunktion und einfache Sprache: Für Websites und Apps der öffentlichen Hand ist das schon seit Längerem verpflichtend. Ab dem 28. Juni 2025 müssen auch viele Websites, Produkte und Dienste von privaten Unternehmen entsprechend barrierefrei gestaltet sein. Dann treten das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die zugehörige Umsetzungsverordnung (BFSGV) in Kraft. Derzeit sind BFSG und BFSGV noch unscheinbar unterwegs: Die Internetrecherche führt bei unbedachtem Klick auf „Gesetze im Internet“ zu einem beinahe inhaltsleeren Gesetz. Grund dafür ist, dass Gesetz und Verordnung (…) Weiterlesen