EDSA konkretisiert Pflichten bei der Auftragsverarbeitung

In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme hat der EDSA die Pflichten von Verantwortlichen bei der Beauftragung von Auftragsverarbeitern und Unterauftragsverarbeitern konkretisiert. Gefordert wird ein gutes Vertragsmanagement. Verantwortliche müssen jederzeit Informationen über Identität aller Auftrags- und Unterauftragsverarbeiter bereithalten Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) kommt in seiner Stellungnahme vom 7. Oktober 2024 zu dem Schluss, dass Verantwortliche Informationen über die Identität (d. h. Name, Adresse, Kontaktperson) aller Auftrags- und Unterauftragsverarbeiter jederzeit bereithalten sollten, damit sie ihre Verpflichtungen gemäß Art. 28 DSGVO erfüllen können. Das (…) Weiterlesen

Leitentscheidung des BGH im Scraping-Komplex

Eine aktuelle Entscheidung des BGH zum immateriellen Schadensersatz nach DSGVO-Verstoß sorgt derzeit für Aufregung: Am 18. November 2024 entschied der BGH in einer Leitentscheidung im sog. Scraping-Komplex. Seither feiern sich Klägervertreter medial, da der Schadensnachweis vereinfacht und auch mit Textbausteinen möglich sei. Beklagtenvertreter verweisen auf einen Scheinsieg angesichts der niedrigen Summen, die der BGH als berechtigt ansieht. Auch wenn die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, ordnen wir Ihnen die Entscheidung nachfolgend in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung zum immateriellen Schadensersatz nach (…) Weiterlesen