Die Aufsichtsbehörden bieten praktische Hilfestellungen zur Überprüfung von Datenschutzmanagementsystemen: Mit dem 2019 grundlegend überarbeiteten Standard-Datenschutzmodell (SDM) haben die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder ein Werkzeug bereitgestellt, mit dem für den Bereich des operativen Datenschutzes sichergestellt werden soll, dass eine einheitliche Datenschutz-Beratungs- und Prüfpraxis erfolgt. Der nun veröffentlichte Baustein der SDM-Methode bietet Unternehmen eine praktische Hilfestellung, indem er ihnen eine Anforderungsliste bei der Suche nach geeigneten Datenschutzmanagementsystemen an die Hand gibt. Die rechtlichen Anforderungen der DSGVO werden durch das SDM (…) Weiterlesen
