Websitebetreiber und Anbieter von Online-Tools kennen das Dauerthema der letzten Monate (oder gar Jahre): Welche Tools dürfen ohne Einwilligung der Nutzer auf den eigenen Seiten eingesetzt werden und wann ist eine Einwilligung erforderlich? Wie werden Einwilligungen wirksam eingeholt? Das EU-Recht und auch das seit dem 1.12.2021 in Deutschland geltende Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) helfen da nur bedingt: Ohne Einwilligung darf genutzt werden, was unbedingt erforderlich ist. Was danach aber „unbedingt“ benötigt wird, bleibt unklar. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben jüngst eine Konkretisierung gewagt (…) Weiterlesen
