Die Digitalisierung hält Einzug ins Recht: Zum 01.01.2022 treten wesentliche Gesetzesänderungen rund um das digitale Vertragsrecht in Kraft. Rund ums Neujahr herum gibt es weitere Milestones in Sachen „Digitales Recht“. Wir haben einen Überblick zusammengestellt, was Unternehmen im Blick haben sollten. Digitales Vertragsrecht Zum 01.01.2022 tritt das Digitale Vertragsrecht im BGB in Kraft: In einem eigenen Abschnitt enthält das Bürgerliche Gesetzbuch ab sofort eine Reihe von Vorgaben, die in allen Verbraucherverträgen über digitale Produkte einzuhalten sind. Diese Neuregelungen haben unmittelbare (…) Weiterlesen
