Der genaue Inhalt des Auskunftsanspruchs aus Art. 15 DSGVO ist seit Bekanntgabe der DSGVO umstritten. Nach dieser Norm hat jede Person Anspruch auf eine Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten von ihr in einem Unternehmen oder einer Behörde verarbeitet werden. In zwei sehr praxisrelevanten Urteilen haben das Bundesarbeitsgericht und der Bundesgerichtshof den Anspruch nunmehr konturiert. Inzwischen liegen auch die Entscheidungsgründe zu beiden Urteilen vor, so dass bekannt ist, was genau die Gerichte ausgeführt haben. Zu klären war von den Gerichten, ob (…) Weiterlesen
