Unternehmenskäufe bringen regelmäßig eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Fragen mit sich. Eine zentrale Frage ist dabei, ob und wann die Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen des Asset Deals zulässig ist. Die Datenschutzkonferenz hat sich in einem Beschluss vom 11.09.2024 erneut damit beschäftigt und ihren Standpunkt aus Mai 2019 überarbeitet und differenziert. Aus dem neuen Beschluss ergeben sich wichtige Leitlinien für die Praxis. Beim Asset Deal als Form des Unternehmenskaufs werden – anders, als im Fall eines Share Deals – (einzelne oder alle) (…) Weiterlesen