Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten: Datenportabilität

Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, also insbesondere Cloud- und Edge- Dienstleister, haben nach dem Data Act-Entwurf sicherzustellen, dass ihre Kunden schnell und unkompliziert zu einem Konkurrenzdienst wechseln können (Datenportabilität). Der Data Act sieht in Kapitel VI weitgehende vertragliche, technische und organisatorische Vorgaben vor, die von den Datenverarbeitungsdiensten künftig eingehalten werden müssen, um eine weitreichende Datenportabilität zu ermöglichen. Wird der Data Act so umgesetzt, wie er jetzt im Entwurf vorliegt, hat das ganz erhebliche Folgen für die aktuellen Geschäftsmodelle und Vertragsstrukturen der Cloud-Anbieter. … Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten: Datenportabilität weiterlesen