Datenschutzbeauftragte sind geschützt: Ihre Unabhängigkeit und Kontrollrechte können nur dann wirksam gewahrt werden, wenn eine Abberufung nicht ohne weiteres möglich ist. Über die Rechtmäßigkeit von zwei Abberufungen hatte jüngst der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden. Ein Beitrag unserer Praktikantin Gizem Aslan. Die Entscheidungen des EuGH ergingen in zwei Vorabentscheidungsersuchen, die dem Gerichtshof beide vom Bundesarbeitsgericht (BAG) angetragen worden waren. Streitig war jeweils die Frage, ob eine Abberufung des Datenschutzbeauftragten aus wichtigem Grund gem. § 6 Abs. 4 BDSG unionsrechtskonform ist. (…) Weiterlesen
