Der EuGH hat sich mit Urteil vom 27.10.2022 zu den Anforderungen an eine wirksame Einwilligung und dem Recht auf Löschung geäußert – konkret bezogen auf Telefonverzeichnisse. Dabei setzt er niedrige Anforderungen an eine wirksame Einwilligung und hohe Anforderungen an die Umsetzung von Löschbegehren. Wir zeigen auf, was genau der EuGH verlangt und inwiefern die Ausführungen auch auf Fallgestaltungen außerhalb von Telefonverzeichnissen übertragbar sind. Dem Urteil des EuGH liegt ein belgisches Vorabentscheidungsersuchen zugrunde. In dem zugrundeliegenden Rechtsstreit geht ein Anbieter von (…) Weiterlesen
