Was das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bedeutet – und welche Regelungen künftig in Deutschland gelten werden. Daten über Telefonate, den Standort des Handys oder besuchte Webseiten: Anlasslos darf das nicht gespeichert werden, auch nicht für den Zugriff von Sicherheitsbehörden im Gefahrenfall. Das hat der EuGH kürzlich (erneut) entschieden und die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz (TKG) für EU-rechtswidrig erklärt. Nun muss der deutsche Gesetzgeber nachbessern. Leitplanken, innerhalb derer die politische Entscheidung gefunden werden muss, ergeben sich aus dem EuGH-Urteil. Wir stellen (…) Weiterlesen
